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Kein Vorsteuerabzug für Kfz vom Typ "Volvo XC90 T6 A Geartronic"

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/154ÖStZB 2011, 259 Heft 9 v. 2.5.2011

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b

Das Fahrzeug vom Typ "Volvo XC90 T6 A Geartronic" ist nicht als "Kleinbus" zu werten und ist daher vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

VwGH 29. 9. 2010, 2005/13/0081

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