Sbg TourismusG: §§ 30, 32, 35, 37
Ist ein Hotelbetrieb im Wege der Umgründung einer Einzelfirma auf eine Hotel KG auf diese übergegangen, gelten die Umsätze des eingebrachten Hotelbetriebes als Bemessungsgrundlage des Tourismusverbandsbeitrages für die Hotel KG auch dann, wenn das Hotelgebäude vom bisherigen Einzelunternehmer an die Hotel KG verpachtet wurde.