EStG 1988: § 15 Abs 1
Besteht für einen AN die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kfz für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zu benutzen, ist ein Sachbezug auch dann anzusetzen, wenn ihm das Fahrzeug nur für dienstliche Zwecke überlassen wurde und sich die ausnahmsweise zugelassenen Privatnutzung auf eine Urlaubsfahrt jährlich beschränkt.