Wr VGSG: § 1 Abs 1
WAO: § 145
Stiegen die in den AbgErklärungen einer Videothek ab dem Zeitpunkt der Durchführung der beh Umsatzbeobachtungen deklarierten Umsätze aus Vermietung sprunghaft (bei gleichzeitiger starker Abnahme der Verkaufserlöse) an, kann in Anbetracht detailliert dokumentierter Abläufe der Geschäftsvorgänge, des Verhaltens der Mitarbeiter und der Kunden der Videothek während des Beobachtungszeitraums (in dem kein einziger Film verkauft wurde) unter Anlegung einer lebensnahen Betrachtungsweise der Beh nicht entgegengetreten werden, wenn sie zu dem Ergebnis gelangte, dass die Behauptungen der Videothek bezüglich der Verteilung der Umsätze aus Verkauf und Vermietung nicht glaubwürdig seien, und sie die AbgErklärungen der Videothek im Lichte der anlässlich der Revision verifizierten Umsatzverteilungen als sachlich unrichtig qualifizierte und demnach die VergnSt für die Vermietung von Videokasetten im Wege einer Schätzung feststellte.