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Kein Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer Briefkasten-Ges ohne nachweisbare Leistungserbringung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/94ÖStZB 2011, 154 Heft 6 v. 15.3.2011

UStG 1994: § 11 Abs 1, § 12 Abs 1

Entsprechen Rechnungen einer Ges nicht den Erfordernissen des § 11 UStG 1994 und kann auch nicht von einer Leistungserbringung der nur über ein Postfach zu erreichenden Ges ausgegangen werden, kann die Versagung des Vorsteuerabzuges unbedenklich darauf gestützt werden, dass die Ges die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen nicht erbracht hat.

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