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AbgHaftung nach Konkurs und Restschuldbefreiung des Haftenden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/70ÖStZB 2011, 113 Heft 5 v. 1.3.2011

BAO §§ 9, 80, 224, 238

KO idF vor 1. 7. 2010 § 9

1. AbgAnsprüche, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (sog "Neuforderungen"), bleiben von einer Restschuldbefreiung unberührt, da es sich hiebei nicht um Insolvenzforderungen handelt. Solche Neuforderungen muss der Schuldner ohne Einschränkung erfüllen. Eine Restschuldbefreiung gegenüber diesen Verbindlich-

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