MWSt
Achte RL 79/1072/EWG : Art 3, Anhang A
1. Der Antrag zur Erstattung der MWSt an nicht im Inland ansässige Unternehmer nach der Achten RL 79/1072/EWG bedarf einer Unterschrift. Erforderlich ist aber nicht die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers, es genügt vielmehr die Unterschrift eines Bevollmächtigten.