MWSt
Sechste RL 77/388/EWG : Art 1 EG, Allgemeine Rechtsgrundsätze
1. Der rechtskräftige Abspruch über Sachverhaltsfragen oder Rechtsfragen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum entfaltete nach italienischem Verfahrensrecht auch Bindungswirkung für andere Veranlagungszeiträume. Demnach hätte ein Nutzungsverhältnis nicht als missbräuchlich auf dem Gebiet der MWSt beurteilt werden können, wenn es früher in einem anderen Veranlagungszeitraum rechtskräftig als real anerkannt worden war.