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Vorsteuerausschluss bei gemischt genutzten Gebäuden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/55ÖStZB 2011, 85 Heft 4 v. 15.2.2011

UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit a

EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 1 und 2

Der Anordnung des § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG 1994 iVm § 20 Abs 1 Z 1 und 2 EStG 1988 zufolge sind in Bezug auf ein Gebäude, bei welchem einzelne Teile überwiegend Wohnzwecken (des Unternehmers) gewidmet sind, die Umsatzsteuern, welche auf eben diese Räume entfallen, vom Vorsteuerausschluss erfasst.

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