vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gruppenbesteuerung: Berufung gegen FeststellungsB von Gruppenmitgliedern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/37ÖStZB 2011, 55 Heft 3 v. 1.2.2011

KStG §§ 9, 24a

BAO: § 92 Abs 1 lit b §§ 277, 290

Erlässt das FA einen einheitlichen FeststellungsB an einen Gruppenträger und ein Gruppenmitglied und wird dagegen (vom Gruppenträger und Gruppenmitglied) Berufung erhoben, so ist über die Berufung gem § 290 Abs 1 BAO in einer einheitlichen Berufungsentscheidung in der Sache abzusprechen. Die Berufungsentscheidung hat für und gegen dieselben Personen eine einheitliche Wirkung zu entfalten wie der erstinstanzliche B. Dem Ziel des § 290 BAO, unterschiedliche Sachentscheidungen in ein und derselben Rechtssache zu verhindern, dient vorweg die Best des § 277 BAO, wonach Berufungen, die von mehreren Berufungswerbern gegen einen B eingebracht wurden, zu einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte