vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung von Vorstandsmitgliedern einer juristischen Person für Übertretungen nach dem BörseG

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/471ÖStZB 2011, 721 Heft 24 v. 15.12.2011

VStG § 9

BörseG § 48a Abs 1 Z 2 lit c

1. Der bloße Rückzug auf eine interne Unzuständigkeit ohne jegliches weiteres Vorbringen über irgendwelche, die Einhaltung der Vorschriften gewährleistenden Tätigkeiten stellt ein zur Entlastung iSd § 5 Abs 1 VStG untaugliches Vorbringen dar (vgl E 26. 6. 1996, 96/07/0097). Es hieße aber die nach der Rsp des VwGH auch für nicht zuständige außenvertretungsbefugte Organwalter bestehende Kontrollpflicht zu überspannen, wollte man von den vertretungsbefugten Personen verlangen, eine Überwachungstätigkeit auszuüben, die auch eine vorangehende Kontrolle von Einzelhandlungen (wie hier eine Ad-hoc-Meldung nach dem BörseG) umfasst, sodass jedenfalls sichergestellt wäre, dass jegliche Übertretung im Einzelfall verhindert werden könnte. Wollte man davon ausgehen, dass eine Verantwortlichkeit eines nicht ressortzuständigen Vertretungsbefugten hinsichtlich der Übertretung des § 48a Abs 1 Z 2 lit c BörseG in jedem Fall gegeben wäre, in dem ihm bei entsprechenden vorangehenden Kontrollen die Unrichtigkeit einer Meldung bzw die Irreführungseignung einer Meldung hätte auffallen müssen, wäre der Boden der in der bisherigen Rsp vertretenen Auffassung, dass die Einrichtung eines entsprechenden Kontrollsystems ausreichend sei, verlassen. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass das bloße Faktum einer vorgefallenen Übertretung bereits das Nichtausreichen der getroffenen Maßnahmen indiziere, wäre doch in diesem Fall der Nachweis eines ausreichenden Kontrollsystems von vornherein ausgeschlossen und somit eine reine Erfolgshaftung gegeben, welche nicht mit dem VStG vereinbar ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte