KStG: 1988 § 8 Abs 2
BAO § 167 Abs 2
Übernimmt eine GmbH anlässlich des Kaufs einer Liegenschaft durch den Alleingesellschafter-Gf offene Verbindlichkeiten des Liegenschaftsverkäufers aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Alleingesellschafter-Gf vor.