Nö BauO: §§ 10, 11, 39
Wenn eine Grundfläche von einem Bauplatz abgetrennt und einem anderen bestehenden Bauplatz hinzugefügt wird, dann wird weder die Anzahl der Bauplätze noch ihr Gesamtausmaß verändert, sodass für die Vorschreibung einer Ergänzungsabg kein Raum bleibt.