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Keine Ergänzungsabg bei bloßer Grundabtrennung und Hinzufügung zu einem anderen Bauplatz

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/448ÖStZB 2011, 689 Heft 23 v. 1.12.2011

Nö BauO: §§ 10, 11, 39

Wenn eine Grundfläche von einem Bauplatz abgetrennt und einem anderen bestehenden Bauplatz hinzugefügt wird, dann wird weder die Anzahl der Bauplätze noch ihr Gesamtausmaß verändert, sodass für die Vorschreibung einer Ergänzungsabg kein Raum bleibt.

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