ErbStG § 15 Abs 1 Z 17
BewG § 10
1. Die Befreiungsbest des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG idF BGBl 1993/12 hinsichtlich der ErbSt-Befreiung des Erwerbs von Aktien durch letztwillige Zuwendung enthielt keinen dynamischen, sondern nur einen statischen Verweis auf § 97 EStG 1988 und bewirkte daher nicht, dass nach der anzuwendenden "Einkommensteuernovelle" BGBl 1993/818 der Erwerb von Aktien endbesteuert gewesen wäre und diese Abgeltungswirkung sich auch auf die ErbSt erstreckte.