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ErbSt-Pflicht und Bewertung von Zwischenscheinen mit nur obligatorisch wirkender Verfügungsbeschränkung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/432ÖStZB 2011, 670 Heft 23 v. 1.12.2011

ErbStG § 15 Abs 1 Z 17

BewG § 10

1. Die Befreiungsbest des § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG idF BGBl 1993/12 hinsichtlich der ErbSt-Befreiung des Erwerbs von Aktien durch letztwillige Zuwendung enthielt keinen dynamischen, sondern nur einen statischen Verweis auf § 97 EStG 1988 und bewirkte daher nicht, dass nach der anzuwendenden "Einkommensteuernovelle" BGBl 1993/818 der Erwerb von Aktien endbesteuert gewesen wäre und diese Abgeltungswirkung sich auch auf die ErbSt erstreckte.

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