EStG 1988: § 102 Abs 1 Z 3
BAO § 240 Abs 3
Von der für das Jahr 1994 maßgeblichen Rechtslage unterschied sich die für das Jahr 1992 zu beachtende Rechtslage insofern, als die Möglichkeit einer Antragstellung gem § 102 Abs 1 Z 3 EStG 1988 hinsichtlich lohnsteuerpflichtiger Einkünfte noch nicht bestand. Sie wurde insoweit erst durch das StReformG 1993, BGBl 1993/818, eingeführt (vgl dazu den AB 1301 BlgNR 18. GP 5 und 21).