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Zufluss und Veranlagung von Insolvenzausfallsgeld

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/381ÖStZB 2011, 605 Heft 21 v. 2.11.2011

EStG 1988: § 19 Abs 1, § 41 Abs 1 Z 3, § 67 Abs 8 lit c

Die einem AN erst am 13. 1. 2003 zugeflossene Zahlung von Insolvenz-Ausfallsgeld iHv 8.459,73 € ist (insb gemäß der Best des § 19 Abs 1 EStG 1988 iVm § 41 Abs 1 Z 3 EStG 1988) im Jahr 2003 (und damit nicht 2002) zu veranlagen.

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