UStG 1994: § 11 Abs 14, § 12 Abs 3
Liegen einer Rechnung keine tatsächlichen Leistungen zugrunde, kann die in dieser Rechnung ausgewiesene USt, die der Aussteller kraft Rechnungslegung schuldet, nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden.
UStG 1994: § 11 Abs 14, § 12 Abs 3
Liegen einer Rechnung keine tatsächlichen Leistungen zugrunde, kann die in dieser Rechnung ausgewiesene USt, die der Aussteller kraft Rechnungslegung schuldet, nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden.