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Kein Vorsteuerabzug aus Rechnung ohne Leistungserbringung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/15ÖStZB 2011, 23 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

UStG 1994: § 11 Abs 14, § 12 Abs 3

Liegen einer Rechnung keine tatsächlichen Leistungen zugrunde, kann die in dieser Rechnung ausgewiesene USt, die der Aussteller kraft Rechnungslegung schuldet, nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden.

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