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Berücksichtigung von Einlagen zur Abdeckung eines betrieblichen Kontokorrentkredits bei der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/5ÖStZB 2011, 6 Heft 1 und 2 v. 17.1.2011

EStG 1988: § 11a Abs 1

Auch Einlagen zur Abdeckung eines betrieblichen Kontokorrentkredites können als "betriebsnotwendig" iSd § 11a Abs 1 EStG 1988 qualifiziert werden und können daher auch bei der begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne berücksichtigt werden (siehe auch E 24. 6. 2010, 2007/15/0261).

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