vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fristenlauf bei Säumnisbeschwerden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/349ÖStZB 2011, 546 Heft 19 v. 3.10.2011

VwGG § 27

BAO § 249 Abs 1, § 276 Abs 6

1. § 27 Abs 1 VwGG stellt für den Beginn des Laufes der Frist, nach deren Ablauf eine Säumnisbeschwerde zulässig ist, nicht darauf ab, wann ein Schriftsatz bei der obersten Beh ankommt, sondern darauf, wann der Antrag auf Sachentscheidung bei der Stelle eingelangt ist, bei der er einzubringen war.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte