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Entstehen der GrESt-Schuld bei einem Übergabevertrag auf den Todesfall

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/346ÖStZB 2011, 542 Heft 19 v. 3.10.2011

Wird in einem Übergabevertrag die Übergabe eines Liegenschaftsanteiles mit Wirkung des Ablebens des Übergebers, "also als Übergabe auf den Todesfall", bedungen, ist das

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Ableben des Übergebers zufolge der §§ 8 iVm 4 BewG 1955 als ein vom Eintritt einer aufschiebenden Bedingung abhängiger Erwerb zu behandeln, sodass nach § 8 Abs 2 GrEStG die Steuerschuld erst mit dem Eintritt dieser "Bedingung", dh mit dem Ableben des Übergebers, entsteht.

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