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Prozesskosten im Zuge eines Wohnungswechsels nach beruflich veranlasster Begründung eines zweiten Haushaltes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/321ÖStZB 2011, 510 Heft 18 v. 15.9.2011

EStG 1988: § 16 Abs 1

Resultieren Prozesskosten aus einem "privat veranlassten Wohnungswechsel", sind sie auch dann nicht als Werbungskosten absetzbar, wenn der Kauf der Wohnung aufgrund einer beruflich veranlassten Begründung eines zweiten Haushaltes am Beschäftigungsort erfolgt ist.

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