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Aufrechnung von Verlusten mit Liquidationsgewinnen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/315ÖStZB 2011, 507 Heft 18 v. 15.9.2011

EStG 1988: § 2 Abs 2b Z 3

KStG § 19

Die in § 2 Abs 2b Z 3 EStG 1988 idF des BBG 2001 BGBl I 2000/142 normierte Ausnahme von der Begrenzung der Berücksichtigung von Verlusten, soweit sie sich auf "Liquidationsgewinne" beziehen, ist nicht nur in Fällen des § 19 KStG 1988 anwendbar. Es handelt sich um atypische Gewinne am Ende der unternehmerischen Betätigung, die als "Veräußerungs-, Aufgabe- oder Liquidationsgewinn" anzusehen sind.

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