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KommSt-Pflicht der Arbeitslöhne der an einen ausgegliederten Rechtsträger einer Körperschaft öffentlichen Rechts entgeltlich überlassen Dienstnehmer - Personalgestellung als Betrieb gewerblicher Art

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/263ÖStZB 2011, 417 Heft 14 v. 15.7.2011

KommStG § 3 Abs 3

KStG § 2 Abs 1

Führt eine Körperschaft öffentlichen Rechts einen Betrieb in privatrechtlicher Form, also durch einen ausgegliederten Rechtsträger, und überlässt sie dem ausgegliederten Rechtsträger entgeltlich einen Teil ihrer Dienstnehmer in der Form des Personalleasings, kann insoweit von einem Betrieb gewerblicher Art ausgegangen werden, auch wenn die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Arbeitskräfteüberlassung in Randbereichen unscharf ist.

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