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Verzicht auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens idR nicht gesellschaftssteuerpflichtig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/252ÖStZB 2011, 411 Heft 14 v. 15.7.2011

KVG § 2 Z 4

BewG § 4

Im Falle einer liquidierenden Ges führt ein bedingter Forderungsverzicht auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens idR nicht zur GesSt-Pflicht.

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