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ÖStZB - Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung
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Motiv und tatsächliche spätere Berufsausübung sind keine Voraussetzung für den Familienbeihilfenanspruch während der Berufsausbildung
Erkenntnisse des VwGH
ÖStZB 2011/240
ÖStZB 2011, 399
Heft 14 v. 15.7.2011
FLAG § 2 Abs 1 lit b
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Familienbeihilfenanspruch