UStG 1994: § 1 Abs 1, § 6 Abs 1 Z 16, § 10 Abs 2 Z 4 lit b
6. MWSt-RL 77/388/EWG : Art 13 Teil B
Beschränkt sich die Leistung des Inhabers einer Gästepension, die er bloß während der Sommermonate selbst betreibt, im Winter aber an ein Reisebüro vermietet, an dieses Reisebüro auf die bloße Überlassung von eingerichteten Räumlichkeiten zur Nutzung als Gästepension durch das Reisebüro und erfolgt sowohl die Gästebetreuung durch eigenes Personal des Reisebüros als auch die Reinigung der Gästezimmer, kann die vom Inhaber erbrachte Leistung als (grundsätzlich steuerfreie) Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nicht dem § 10 Abs 2 Z 4 lit b UStG 1994 subsumiert werden.