EStG 1988: § 25 Abs 1, § 47 Abs 2, § 68 Abs 8
KommStG § 5 Abs 2 lit b
1. Kann ein Fußballverein ausschließlich über die Arbeitskraft eines Profifußballers verfügen, sprechen allfällige - neben dem Dienstverhältnis bestehende - (Neben-)Einkünfte aus Vertragsbeziehungen zu anderen Personen nicht gegen die Qualifikation des "Spielervertrages" als kommunalsteuerpflichtiges Dienstverhältnis iSd § 47 EStG 1988.