EStG 1988: § 4 Abs 4, § 25 Abs 1, § 47 Abs 2
BAO §§ 21, 22
Allgemein gehaltene Tätigkeitsangaben, wie "Checklistenerstellung für Nutzflächenermittlung, Assistierung bei Parifizierungen und Begehung von Projekten und Kontaktierung von Mietern", die noch dazu nicht zeitnah erstellt, sondern erst im Berufungsverfahren dargelegt werden, bilden keinen exakt nachvollziehbaren Nachweis über Art und Umfang der von Angehörigen geleisteten Arbeiten iSd Anforderungen für die steuerliche Anerkennung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen. Unregelmäßige monatliche Arbeitszeiten (von 14 bis zu 49 Stunden) lassen außerdem einen eindeutigen Bezug zu einer laut Dienstzettel vereinbarten Anzahl von sieben Stunden wöchentlich (28 Stunden monatlich) vermissen. Ohne Bedeutung ist auch, dass der vom Arbeitgeber (Ziviltechniker) geltend gemachte Personalaufwand "weit unter dem Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen" (Ziviltechnikerbüros) gelegen sei.