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Spanische Regelungen über GesSt teilweise richtlinienwidrig

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2011/213ÖStZB 2011, 352 Heft 12 v. 15.6.2011

Gesellschaftsteuer

Kapitalansammlungs-RL 69/335/EWG : Art 2, 4, 7

1. Nach Art 7 der RL 69/335 idF RL 85/3 befreien die Mitgliedstaaten von der GesSt die Vorgänge, die am 1. 7. 1984 steuerfrei waren oder einem Satz von maximal 0,5 % unterlagen. Dieser Stichtag gilt auch für Mitgliedstaaten, die erst am 1. 1.

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