Einkommensteuer
EG: Art 43, Art 49
1. Nach der in Polen bestehenden Rechtslage wurden die Sozialversicherungsbeiträge von der Bemessungsgrundlage der ESt abgezogen und wurde die ESt um die Krankenversicherungsbeiträge gemindert, wenn diese Versicherungsbeiträge in Polen entrichtet wurden, nicht aber, wenn die Versicherungsbeiträge in einem anderen Mitgliedstaat entrichtet wurden.