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Keine Ergänzungsgeb zur Kanalanschlussgeb bei bloßen Nutzungsänderungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/200ÖStZB 2011, 321 Heft 11 v. 1.6.2011

Oö IBG: §§ 1, 2

Eine Ergänzungsgeb zur Kanalanschlussgeb ist in OÖ ausschließlich für "nachträgliche Bauführungen" zu entrichten und zwar auch nur dann, wenn dadurch eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage eintritt. Eine Ergänzungsgeb für bloße Nutzungsänderungen, welche ohne nachträgliche Bauführungen erfolgen, ist nicht vorgesehen.

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