KfzStG § 2 Abs 1 Z 14
BAO § 115 Abs 1
In einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassene Kfz mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sind in dem Kalendermonat, in welchem diese ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern mit mindestens 20 Fuß Länge, von auswechselbaren Aufbauten oder von bahnbeförderten Anhängern verwendet werden, von der Kfz-St befreit. Wird der für die Gewährung der Steuerbefreiung erforderliche Sachverhalt lediglich unsubstanziiert behauptet und der Aufforderung der AbgBeh, diese Behauptung genügend zu belegen, nicht nachgekommen, kann die Beh davon ausgehen, dass die Voraussetzungen für die angestrebte Steuerbefreiung nicht gegeben sind.