Keine Wiederaufnahme aufgrund von in einem anderen Verfahren für eine amtswegige Wiederaufnahme hervorgekommenen relevanten, dem StPfl aber im wiedar aufzunehmenden Verfahren bereits bekannten Tatsachen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/196ÖStZB 2011, 318 Heft 11 v. 1.6.2011