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Unzulässigkeit eines unbegründeten Antrages auf einen AbrechnungsB

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/173ÖStZB 2011, 287 Heft 10 v. 16.5.2011

BAO § 216

Ein Antrag auf Erlassung eines AbrechnungsB ist als unzulässig zurückzuweisen, wenn daraus nicht hervorgeht, welche Verbuchung der Gebarung nach Ansicht des Antragstellers nicht richtig sei oder durch Erfüllung welches bestimmten Tilgungstatbestandes eine Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise erloschen wäre.

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