UStG 1994: § 1 Abs 1, § 2 Abs 1
EStG 1988: § 47 Abs 2
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein und dieselbe Person ein und derselben anderen Person im gleichen Zeitraum sowohl als AN als auch als selbstständig Erwerbstätiger gegenübertritt. Ein AN erbringt aber seine Leistungen dem Arbeitgeber nicht schon deshalb außerhalb eines Dienstverhältnisses, weil der Arbeitgeber einen "Werkvertrag" behauptet. Es muss sich vielmehr die als selbstständig zu beurteilende Tätigkeit des AN deutlich von seinen gegenüber dem Arbeitgeber sonst erbrachten Leistungen abheben und für sich allein zumindest überwiegend die Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit aufweisen. Kann bei Leistungen gegenüber verbundenen Ges die Weisungsunterworfenheit auf der Grundlage der Gesamttätigkeit des StPfl gegenüber den verbundenen Ges nicht beurteilt werden, muss der Nachweis erbracht werden, dass die einzelnen Tätigkeitsbereiche tatsächlich deutlich voneinander getrennt gewesen sind.