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Haftung eines Gesellschafter-Gf für Steuerberatungs- und Kreditverbindlichkeiten der GmbH nicht abziehbar; Schätzung von betrieblichen Fahrtkosten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2011/166ÖStZB 2011, 272 Heft 10 v. 16.5.2011

EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1

BAO § 184 Abs 1

1. Zahlungen eines Gesellschafter-Gf aus der Haftung für Steuerberatungskosten der GmbH und für Kreditverbindlichkeiten der GmbH sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben bei den Gf-Einkünften.

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