EStG 1988: § 4 Abs 4, § 16 Abs 1
BAO § 184 Abs 1
1. Zahlungen eines Gesellschafter-Gf aus der Haftung für Steuerberatungskosten der GmbH und für Kreditverbindlichkeiten der GmbH sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben bei den Gf-Einkünften.