EStG 1988: § 4 Abs 3, § 17 Abs 4 und 5
Beantragt ein nicht buchführender Landwirt von der Pauschalierung nach der LuF PauschVO 2001 Gebrauch zu machen, steht es nicht in seinem Belieben, ob die "Vollpauschalierung" nach §§ 2 ff LuF PauschVO 2001 oder die Teilpau-