EStG 1988: § 2 Abs 1
BAO § 24
Spiegeln Treuhandverträge zwischen nahen Angehörigen nicht das tatsächlich verwirklichte Geschehen wider, das darin bestanden habe, dass der Bf Geschäftsanteile an einer GmbH, an der bereits er und sein Sohn beteiligt waren, erworben und die damit verbundenen Herrschaftsrechte auch uneingeschränkt ausgeübt habe, sind sie für die wirtschaftliche Zurechnung der Geschäftsanteile unbeachtlich. Die bloße Erklärung, die Rechte an einem Wirtschaftsgut künftig (nur mehr) als Treuhänder für einen anderen ausüben zu wollen, entspricht nicht den Kriterien für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen.