NeuFöG: § 5a
Wird ein Betrieb vom ehemaligen Geschäftsinhaber im Rahmen eines Zusammenschlusses auf eine KG übertragen, in der der ehemalige Geschäftsinhaber nur mehr mit 26 % als Kommanditist aufscheint, sind die Voraussetzungen für eine GebBefreiung für Grundstücksübertragungen nach dem NeuFöG gegeben.