vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen für Sachverständigengutachten und Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales über den Grad der Behinderung eines Kindes

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/135ÖStZB 2010, 213 Heft 8 v. 15.4.2010

FLAG §§ 6, 8 Abs 6

BAO § 177

1. Das Fehlen einer förmlichen Gliederung in Befund und Gutachten (ieS) hinsichtlich der Behinderung eines Kindes sowie der Bescheinigung iSd § 8 Abs 6 FLAG schadet bei der Entscheidung über einen erhöhten Familienanspruch nicht; maßgebend für die Beweiskraft insb des Sachverständigengutachtens sind vielmehr Vollständigkeit und Schlüssigkeit von Sachverhaltsaufnahme (Befund) und Gutachten ieS (vgl die in Ritz, BAO3 Rz 1 zu § 177 BAO referierte Judikatur sowie jene in Walter/Thienel, AVG I2 E 159 zu § 52 AVG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte