ZollR-DG: § 85c Abs 1
BAO § 289 Abs 2, § 311
1. Hat der UFS über einen Devolutionsantrag gem § 85c Abs 1 ZollR-DG wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Zollamt Wr Neustadt als Berufungsbeh der ersten Stufe über den Antrag eines AbgPfl (Altlastenbeitrag) zu einem Zeitpunkt entschieden, zu dem bereits der B des Zollamtes Wr Neustadt vorlag, mit welchem eine Festsetzung des Altlastenbeitrags vorgenommen worden war, war die