Körperschaftsteuer
RL 90/435/EWG (Mutter-TochterRL): Art 4
1. Art 4 Abs 1 der RL 90/435 lässt den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Wahl zwischen dem Befreiungssystem und dem Anrechnungssystem, die beim Dividenden beziehenden Anteilseigner nicht notwendig zum selben Ergebnis führen. Ein Mitgliedstaat, der sich bei der Umsetzung der RL für eines der in ihr vorgesehenen alternativen Systeme entschieden hat (hier: Befreiungssystem), kann sich nicht auf die Wirkungen oder Beschränkungen berufen, die sich aus der Durchführung des anderen Systems hätten ergeben können.