Deutsche Übergangsregelung des Jahres 2001, wonach zwar für Beteiligungen an inländischen Ges, nicht aber für Beteiligungen an ausländischen Ges eine Teilwertabschreibung zulässig war, verstieß (hier: Beteiligungen unter 10 %) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2010/92ÖStZB 2010, 160 Heft 6 v. 15.3.2010