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Deutsche Übergangsregelung des Jahres 2001, wonach zwar für Beteiligungen an inländischen Ges, nicht aber für Beteiligungen an ausländischen Ges eine Teilwertabschreibung zulässig war, verstieß (hier: Beteiligungen unter 10 %) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2010/92ÖStZB 2010, 160 Heft 6 v. 15.3.2010

Körperschaftsteuer

AEUV Art 65

EG: Art 56

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