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Bemessungsgrundlage und Schätzung der Kriegsopferabg

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/83ÖStZB 2010, 133 Heft 5 v. 1.3.2010

KriegsopferAbgG: §§ 2, 3

Vlbg AbgVG: §§ 54, 56

1. Die Kriegsopferabg bemisst sich nach dem Eintrittsgeld. Als solches gelten alle in § 2 Abs 1 KriegsopferAbgG bezeich-

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