VO (EG) 1998/61 5: Art 5 Abs 3
RL 91/628/EWG : Art V, VIII
Die Ausfuhrerstattung wegen der Nichteinhaltung der TiertransportRL 91/628/EWG kann auch dann versagt werden, wenn es keine Anzeichen dafür gibt, dass das Wohlbefinden der beförderten Tiere konkret beeinträchtigt worden ist.