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Kommunalsteuerfreie Beiträge zur "Selbstversicherung bzw Weiterversicherung" in der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung als Sozialplanleistungen; Kommunalsteuerpflicht von bei Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlten Jubiläumsgeldern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2010/62ÖStZB 2010, 101 Heft 4 v. 17.2.2010

KommStG § 5 Abs 2

EStG 1988: § 67 Abs 6

1. Zahlungen eines Arbeitgebers aus einem Sozialplan im Zusammenhang mit Personalreduktionsmaßnahmen für die Begleichung der Beiträge zur "Selbstversicherung bzw Weiterversicherung" in der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung stellen nicht kommunalsteuerpflichtige Ruhe- und Versorgungsbezüge iSd § 5 Abs 2 lit a KommStG 1993 dar. Sie werden vergleichbar Betriebspensionen für (wenn auch begrenzte) Zeiträume nach Beendigung der Dienstverhältnisse laufend ausbezahlt. Der Beurteilung als Bezug iSd § 5 Abs 2 lit a KommStG 1993 steht es nicht entgegen, dass ihre Bezahlung erst im Sozialplan im Zug der Beendigung von Dienstverhältnissen festgelegt worden ist.

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