UStG 1994: § 3a Abs 1a, § 12 Abs 3 Z 4
Der im UStG 1994 normierte Vorsteuerausschluss für Grundstücke, insoweit sie im nichtunternehmerischen Bereich einer Gemeinde für nicht unternehmensfremde Zwecke (etwa satzungsgemäße bzw hoheitliche Zwecke der Gemeinde) Ver-