GebAG §§ 3, 4 Abs 2
Ergibt sich aus dem Text einer Zeugenladung zwar ein Hinweis auf die Anzeigeobliegenheit des Zeugen hinsichtlich der Anreise von einem anderen Ort als dem, an dem die Ladung zugestellt wurde, ist dieser Hinweis jedoch insoweit
GebAG §§ 3, 4 Abs 2
Ergibt sich aus dem Text einer Zeugenladung zwar ein Hinweis auf die Anzeigeobliegenheit des Zeugen hinsichtlich der Anreise von einem anderen Ort als dem, an dem die Ladung zugestellt wurde, ist dieser Hinweis jedoch insoweit