B-VG Art 144
LustbarkeitsAbgO der Stadt Linz: § 17
Anlassfall zu VfGH 4. 3. 2009, V 447/08, mit dem die Wortfolge "Rundfunkempfangsanlagen mit zusätzlich betriebenem Verstärker oder Lautsprecher(n)" in § 17 Abs 1 Z 2 der LustbarkeitsAbgO der Stadt Linz als gesetzwidrig aufgehoben wurde.