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Anlassfall zu VfGH 4. 3. 2009, V 447/08

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2010/240ÖStZB 2010, 369 Heft 13 v. 1.7.2010

B-VG Art 144

LustbarkeitsAbgO der Stadt Linz: § 17

Anlassfall zu VfGH 4. 3. 2009, V 447/08, mit dem die Wortfolge "Rundfunkempfangsanlagen mit zusätzlich betriebenem Verstärker oder Lautsprecher(n)" in § 17 Abs 1 Z 2 der LustbarkeitsAbgO der Stadt Linz als gesetzwidrig aufgehoben wurde.

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